BMV-Förderung · AUFRUF A für KMU· ANTRAGSSTART 5. JUNI 2026

Die Förderung ist fix, aber Ihr Eigenanteil ist verhandelbar.

Aufruf A vergibt nach Eingangsreihenfolge: Wer früh und vollständig einreicht, hat die besten Chancen. Bis zu 500 € pro kW kommen vom Staat. Was Sie selbst zahlen, hängt davon ab, wie aufwendig Ihre Anlage wird. Mit Lastmanagement im Antrag werden Netzanschluss, Trafo und Tiefbau kleiner und Ihr Eigenanteil schrumpft.

Förderung & Eigenanteil berechnenErstgespräch vereinbaren
Unsere Partner für Ihr Vorhaben - von Beratung bis Ladeinfrastruktur
Logo SPL Powerlines
Schulz System technik logo
https://elexon-charging.com/
Logo M3E
Partner
GP Joule
Logo Pfalzwerke
mobilitynetz
hümmer elektrotechnik logo

Alles bedacht vor Einreichung?

Aufruf A vergibt nach Eingangsreihenfolge: Wer früh und vollständig einreicht, hat die besten Chancen. Diese drei Dinge sollten vor dem 5. Juni stehen:

01 — Netzanschluss-Begehren gestellt

Beim Netzbetreiber, vor dem Förderantrag. Ohne diesen Nachweis fällt die Förderung weg.

02 — Förderpfad geklärt

Bis 300.000 € Förderung ohne Eigenanteil (sogenannter De-minimis-Pfad). Wer mehr beantragen will, wechselt in den AGVO-Pfad mit 50 bis 60 Prozent Eigenanteil-Pflicht. Wichtig: andere staatliche Förderungen der letzten drei Jahre können den De-minimis-Rahmen schmälern.

03 — Lastmanagement im Antrag

Energie- und Lademanagement (zum Beispiel elephi) ist förderfähig: Lizenz, Setup und Schnittstellen können mit beantragt werden. Diese Position entscheidet, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt.

Sie sind unsicher, welcher Pfad zu Ihnen passt? Im Erstgespräch klären wir das in zehn Minuten.

Jetzt buchen →
Der teuerste Posten im Förderantrag wird oft übersehen

Lastmanagement gehört in den Antrag, nicht daneben. Es ist als Energie- und Lademanagement-Komponente förderfähig. Wer das übersieht, dimensioniert Netzanschluss, Trafo und Tiefbau für eine Anschlussleistung, die die Flotte gar nicht braucht. Das kostet schnell fünf- bis sechsstellig drauf. 

Der größte Hebel ist die passende Dimensionierung Ihrer Ladeinfrastruktur. Mit intelligentem Lastmanagement reicht oft ein kleinerer Netzanschluss. Das senkt Ihre Investitionskosten und damit auch Ihren Eigenanteil, ohne den Betrieb Ihrer E-Flotte einzuschränken.

Im De-minimis-Pfad bleibt Ihre Förderung dabei konstant, im AGVO-Pfad sinkt sie anteilig. In beiden Fällen das gleiche Ergebnis: Sie zahlen weniger bei gleicher Ladekapazität.

Rechnen Sie nach, was das bei Ihren Eckdaten ausmacht
Förderkalkulator A · BMV-Ladeinfrastruktur e-Lkw für KMU · IO-Dynamics

Was Sie wissen sollten

Eigenanteil und Betriebskosten senken

Mit dem richtigen Energiemanagement wie elephi können Sie Ihren Eigenanteil deutlich senken und Ihre E-Flotte langfristig günstiger betreiben

Netzanschluss

Wenn nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig auf Volllast laden müssen, reicht ein kleinerer Anschluss. Bis zu 70 Prozent weniger benötigte Netzkapazität bei gleicher Ladekapazität.

Trafostation

Ein kleinerer Anschluss braucht auch eine kleinere Trafostation. Oft entfällt der Neubau ganz, manchmal genügt die bestehende Anlage am Standort.

Tiefbau und Kabelquerschnitt

Niedrigere Leistung pro Trasse heißt: schmalere Gräben, dünnere Kabel und deutlich weniger Aufwand bei Genehmigungen und Wegerechten.
Richten Sie Ihren Betrieb von Anfang an effizient und zukunftssicher aus. Mit elephi, unserem förderfähigen EMS- und Lademanagement, senken Sie Ihre Betriebskosten und stellen einen zuverlässigen Flottenbetrieb sicher.
Erstgespräch buchen
Unverbindliches Erstgespräch buchen
Erfahren Sie, welches Optimierungspotenzial in Ihrer E-Flotte, Ihrer Ladeinfrastruktur und den angebundenen Systemen steckt.
  • 30 Min. kostenloser Sparring-Call
  • Langjährige Praxiserfahrung für Ihr Vorhaben
  • Bonus: PDF mit Antworten aus den NOW-Webinar zur BMV-Förderung
Datenschutzerklärung

Unser Beitrag zu Ihrem Förderantrag

Ein erfolgreicher Förderantrag entsteht im Zusammenspiel mehrerer Spezialisten. elephi liefert den Software-Hebel, der Ihren Antrag wettbewerbsfähig macht. Für Hardware und formale Antragsstellung vermitteln wir passende Partner aus unserem Netzwerk.

Wo Spezialisten aus unserem Netzwerk übernehmen:

✓  Formale Antragsstellung und Förderberatung durch erfahrene Förderberatungsunternehmen

✓  Lieferung der Hardware (Ladepunkte, Trafostation, Speicher) durch zertifizierte Hardware-Partner

  Bauliche Umsetzung und Installation durch lokale Errichter

  Bewilligungsentscheidung durch den Projektträger Jülich

Wo wir den Hebel ansetzen

✓  Software-Plattform elephi für Lade- und Lastmanagement

✓  Technische Begründung für niedrigere Euro pro kW im Antrag

✓   Strategisches Sparring zur Antragsstruktur

   Vermittlung passender Hardware-Partner und Förderberater aus unserem Netzwerk

Erstgespräch buchen

Häufige Fragen

Was ist Aufruf A der BMV-Förderung für E-Lkw-Ladeinfrastruktur?

Aufruf A ist ein Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw auf betrieblich genutzten Flächen, zum Beispiel auf Betriebshöfen, Depots, Logistikumschlagplätzen oder Firmenstandorten. Der Aufruf richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU.

Wer kann die Förderung in Aufruf A beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Dazu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Großunternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen und Genossenschaften.

Wann kann der Antrag für Aufruf A gestellt werden?

Anträge für Aufruf A können vom 5. Juni bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht vorher ausgeschöpft sind. Da Aufruf A nach dem Windhundprinzip funktioniert, zählt der technische Eingangszeitpunkt des vollständigen Antrags.

Wie hoch ist die Förderung für E-Lkw-Ladeinfrastruktur in Aufruf A?

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Pro installiertem Kilowatt Ladeleistung können 500 Euro netto gefördert werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 300.000 Euro pro Antrag über De-minimis oder bei 1 Million Euro pro Antrag über AGVO. Entscheidend ist die geplante und förderfähige Gesamtladeleistung der Ladeinfrastruktur.

Welche Ladeinfrastruktur ist förderfähig?

Förderfähig ist fabrikneue, nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die Ladepunkte müssen für die Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet sein und eine DC-Nennladeleistung von mindestens 50 kW pro Ladepunkt erreichen. Die Ladeinfrastruktur muss auf einer betrieblich genutzten Fläche in Deutschland errichtet werden.

Sind Netzanschluss, Lastmanagement, Energiemanagement und Batteriespeicher förderfähig?

Ja. Neben der eigentlichen Ladeinfrastruktur können auch der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher förderfähig sein, wenn sie für den technischen Betrieb der Ladeinfrastruktur notwendig sind. Genau hier ist eine saubere Planung wichtig, damit Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Energieversorgung und Betrieb der E-Flotte sinnvoll zusammengedacht werden.

Können wir die Förderung auch ohne bestehende E-Lkw-Flotte beantragen?

Ja. Für den Antrag muss noch kein E-Lkw vorhanden sein. Die Förderung bezieht sich auf die Ladeinfrastruktur, nicht auf den Fahrzeugbestand. Wichtig ist, dass die Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge ausgelegt ist und innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt wird. Diese Aussage wurde auch im NOW-Webinar durch PtJ bestätigt.

Können wir die Förderung beantragen, wenn der Netzanschluss am Depot noch nicht final bestätigt ist?

Ja. Es reicht aus, wenn das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber eingereicht wurde. Eine verbindliche Zusage des Netzbetreibers muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen. Im Antrag wird bestätigt, dass das Netzanschlussbegehren gestellt wurde oder dass der vorhandene Anschluss ausreichend dimensioniert ist.

Kann ein Batteriespeicher helfen, wenn der Netzanschluss nicht ausreicht?

Ja. Ein Batteriespeicher kann Teil des technischen Konzepts sein, zum Beispiel um Leistungsspitzen abzufedern, den Netzanschluss zu entlasten oder PV-Strom besser zu nutzen. Im NOW-Webinar wurde bestätigt, dass eine Lösung mit Batteriespeicher möglich ist, wenn damit der Betrieb der Ladeinfrastruktur gewährleistet werden kann.

Kann Photovoltaik in das geförderte Ladeinfrastruktur-Projekt eingebunden werden?

Ja. PV-Anlagen und Batteriespeicher können in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Laut NOW-Webinar gibt es keine feste prozentuale Vorgabe, wie groß der Netzanschluss im Verhältnis zur Ladeleistung sein muss. Entscheidend ist, dass die Ladeinfrastruktur zuverlässig betrieben werden kann.

Muss der Strom für die Ladeinfrastruktur aus erneuerbaren Energien stammen?

Ja. Der Strom für die geförderte Ladeinfrastruktur muss aus erneuerbaren Energien stammen. Möglich sind zum Beispiel Grünstromverträge oder die Einbindung eigener erneuerbarer Energieanlagen wie Photovoltaik. Bei komplexeren Betreibermodellen, etwa mit Vermietung oder mehreren Nutzenden, sollte die konkrete Ausgestaltung vorab geprüft werden.

Was bedeutet „nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“?

Nicht-öffentlich zugänglich bedeutet, dass die Ladeinfrastruktur nicht der Allgemeinheit offensteht. Sie darf nur durch das eigene Unternehmen oder einen eingeschränkten Nutzerkreis verwendet werden, zum Beispiel durch bekannte Transportpartner oder beauftragte Unternehmen. Die Ladepunkte befinden sich typischerweise auf Betriebshöfen, Depots, Logistikflächen oder anderen betrieblich genutzten Standorten.

Dürfen auch Partnerunternehmen oder fremde Lkw an der geförderten Ladeinfrastruktur laden?

Ja, das kann möglich sein. Ein eingeschränkter Nutzerkreis ist zulässig, wenn die Nutzer bekannt, bestimmbar oder autorisiert sind. Im Webinar wurde erklärt, dass dies weiterhin als nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur gelten kann. Wichtig ist die Abgrenzung zur öffentlichen Ladeinfrastruktur: Öffentlich wäre ein Ladepunkt, wenn er diskriminierungsfrei der Allgemeinheit zu Marktpreisen zugänglich gemacht wird.

Können mehrere Standorte in einem Antrag gebündelt werden?

Ja. Wenn ein Unternehmen an mehreren Betriebsstätten Ladeinfrastruktur errichten möchte, kann dies in einem Antrag zusammengefasst werden. Es ist also nicht zwingend für jede Betriebsstätte ein separater Antrag erforderlich. 

Dürfen wir schon vor der Bewilligung bestellen oder Dienstleister beauftragen?

Nein. Vor der Bewilligung dürfen keine Liefer- oder Leistungsverträge und keine Bestellungen für die geförderte Ladeinfrastruktur abgeschlossen werden. Andernfalls kann dies als vorzeitiger Vorhabenbeginn gelten und die Förderung gefährden. Planungen und Vorbereitungsschritte sind möglich, aber verbindliche Beauftragungen sollten erst nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen.

Müssen Angebote bereits mit dem Antrag eingereicht werden?

Nein. Laut NOW-Webinar müssen Angebote bei Antragstellung nicht eingereicht werden. Der Zuwendungsbetrag ergibt sich aus der Festbetragsfinanzierung, also aus der förderfähigen Ladeleistung multipliziert mit dem jeweiligen Förderbetrag pro Kilowatt. Rechnungen werden erst später bei der Abrechnung relevant.

Was passiert, wenn der gewünschte Hersteller noch nicht auf der Herstellerliste steht?

Die Herstellerliste kann erweitert werden. Wenn ein gewünschtes Produkt oder ein Hersteller noch nicht gelistet ist, kann eine Prüfung durch PtJ erfolgen. Wichtig ist, dass die Ladeeinrichtung spätestens zum Projektabschluss die Anforderungen erfüllt und auf der Liste steht.

Wer ist der Projektträger Jülich und welche Rolle spielt PtJ?

Der Projektträger Jülich, kurz PtJ, setzt Förderprogramme im Auftrag öffentlicher Auftraggeber um. Bei dieser Förderung veröffentlicht PtJ die Förderaufrufe, stellt Informationen und FAQ bereit, prüft Anträge und ist zentrale Anlaufstelle im Antragsverfahren. Die Bewilligungsentscheidung liegt beim Projektträger.

Garantieren Sie die Bewilligung der Förderung?

Nein. Eine Bewilligung kann nicht garantiert werden. Über den Antrag entscheidet ausschließlich der Projektträger Jülich. IO-Dynamics unterstützt dabei, das Ladeinfrastruktur-Projekt technisch, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll aufzustellen und die Antragstellung bestmöglich vorzubereiten.

Was kostet das Erstgespräch zur Förderung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Aufruf A zu Ihrem Vorhaben passt, welche Ladeinfrastruktur sinnvoll ist und wie Netzanschluss, Lastmanagement, Energiemanagement, Batteriespeicher und Förderfähigkeit zusammenhängen.
Stand Mai 2026: Die Detailbedingungen der drei Förderaufrufe werden vom Projektträger Jülich (PtJ) veröffentlicht und können sich noch ändern. IO-Dynamics ist Software-Anbieter und Sparringpartner. Wir sind kein Förderberater und kein Antragsschreiber. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich der PtJ.
language german language english