Neues Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für effiziente und nachhaltige Flotten

Neues Förderprogramm

Ab dem 5. Februar 2024 tritt das neue Förderprogramm des Bundesamts für Logistik und Mobilität in Kraft, welches das bisherige "De-minimis"-Programm ablöst. Unter dem Namen "Förderprogramm für Umweltschutz und Sicherheit" unterstützt es Transportunternehmen finanziell dabei, ihre Flotten effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. 

Das bisherige "De-minimis"-Programm lief seit 2013 und unterstützte Unternehmen im Güterkraftverkehr bei der Modernisierung ihrer Flotten. Die Umbenennung markiert eine Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle Anforderungen und Herausforderungen im Transport- und Logistiksektor, mit einem verstärkten Fokus auf umweltfreundliche und sichere Technologien. Weiterhin bietet das Förderprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes im Güterkraftverkehr.

Förderhöhe und förderbare Technologien

Unternehmen können im Rahmen des Programms bis zu 2.000 Euro pro Trailer für geförderte Technologien erhalten, wobei die Förderung auf 17 Fahrzeuge pro Unternehmen begrenzt ist. Förderfähig sind unter anderem die Nachlauflenkachse LL, das Reifendruckregelsystem AirSave, die Generatorachse ePower für Kühlfahrzeuge und die intelligente Achslastmessung der neuesten Trailer-Fahrwerksgeneration iC Plus. Wer beispielsweise bereits Telematiklösungen zur Visualisierung, Auswertung und Verwaltung von Fuhrparkdaten einsetzt, für den ist die Förderung ebenfalls interessant.

Ralf Merkelbach, Leiter Fleet Sales Europe bei BPW, empfiehlt bei LOGISTRA, die Förderung aktiv zu nutzen: "Noch nie war es so lohnend, seine Trailer konsequent auf Effizienz zu trimmen."

Unternehmen können sich online bei Anbietern förderfähiger Technologien über Lösungen informieren und Unterstützung im Förderdschungel erhalten.

Die Antragsfrist für die diesjährige Förderperiode läuft vom 5. Februar bis zum 31. Mai. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität betont, dass die Förderperiode 2024 aufgrund der aktuellen EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen noch nach den bisherigen Richtlinien abgewickelt wird. Bewilligungen sind jedoch nur bis zum 30. Juni 2024 möglich, weshalb die Antragsfrist vorzeitig auf den 31. Mai festgelegt wurde. Insgesamt stehen 261,9 Millionen Euro im Haushalt für das Förderprogramm zur Verfügung.

Beschleunigte Bearbeitung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität Maßnahmen wie die Vorlage von Fahrzeugnachweisen erst mit dem Verwendungsnachweis eingeführt. Antragsteller müssen außerdem aus einer Liste förderfähiger Maßnahmen die konkret geförderten Produkte auswählen. 

Weitere Informationen unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/Umweltschutz_und_Sicherheit_2024/umweltschutz_und_sicherheit.html

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