Neufassung des Umweltbonus beschlossen

Neufassung des Umweltbonus beschlossen

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Bis zum Jahresende soll die Kaufprämie für Plug-in-Hybride ersatzlos auslaufen, da nur noch Fahrzeuge gefördert werden sollen, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Aber auch die Höhe des Umweltbonus für reine batterieelektrische Fahrzeuge wird angepasst.

Ab 2023 soll folgendes gelten: Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen noch mit 4.500 Euro statt wie bisher mit 6.000 Euro vom Staat bezuschusst werden. Elektrofahrzeuge mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden noch mit 3.000 Umweltbonus gefördert. Ab 2024 gibt es bei einem Fahrzeug-Nettolistenpreis bis 45.000 Euro noch 3.000 Euro Zuschuss, Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis werden gar nicht mehr gefördert.

Des Weiteren können ab September 2023 nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. 

Maßgeblich für die Förderung ist laut dem Ministerium weiterhin das Datum des Förderantrags. Der Anteil der Hersteller soll auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Wenn die Mittel für den Umweltbonus aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung“, begründet Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begründet die beschlossenen Subventionsregelungen. 

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