354 Millionen Euro Fördersumme für die Logistikbranche

354 Millionen Euro Fördersumme für die Logistikbranche

Gute Nachrichten für die Logistikbranche: Die Kommission für den Straßengüterverkehr will die Logistikbranche entlasten und mit einem Sofortprogramm zudem Umwelt- und Klimaschutz voranbringen. Das Entlastungspaket für den Straßengüterverkehr sieht bis 2024 zusätzliche Investitionen in Höhe von 354 Millionen Euro für die zentralen Förderprogramme der Branche vor – für „De-minimis“, für „Trailerförderung“ und für „Gewerbliches Schnellladen“. 

Das Sofortprogramm ist eine Antwort der Expertenkommission, bestehend aus Branchenverbände und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), auf die CO₂-Doppelbelastung, die insbesondere mittelständische Logistikunternehmen hart trifft. Das Programm stärkt darüber hinaus die Dekarbonisierung und Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs.

Das Sofortprogramm umfasst drei Schwerpunkte:

  1. Erstens wird das Mautharmonisierungsprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) um weitere 60 Mio. Euro aufgestockt. Damit stehen im Bundeshaushalt 2024 insgesamt 371,9 Mio. Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Damit können nun u.a. bereits gestellte Anträge aus dem stark überzeichneten Förderprogramm aus 2023 mit einem Volumen von 30 Mio. Euro bewilligt werden.

  2. Zweitens werden für das erfolgreiche Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK), auch bekannt als Trailerförderung, 60 Millionen Euro neu zur Verfügung gestellt. Damit können auch hier wieder neue Anträge beim BALM gestellt und offene Anträge bewilligt werden.

  3. Und drittens werden die noch offenen Anträge aus dem 1. Förderaufruf „Gewerbliches Schnellladen“ in Höhe von knapp 84 Mio. Euro bewilligt und aufgrund der hohen Beteiligung der Transport- und Logistikbranche rund 150 Mio. Euro für die zeitnahe Veröffentlichung eines 2. Förderaufrufs „Gewerbliches Schnellladen“ bereitgestellt.

Mitglieder der Kommission für den Straßengüterverkehr sind Vertreter von elf Verbänden, die Spediteure, das Transportgewerbe, die Industrie, den KEP-Sektor und die Automobilindustrie. Bis Juli 2024 will die Kommission ein gemeinsames Maßnahmenpapier ausarbeiten.

Unternehmen können sich bereits ab Montag, 6. Mai 2024 ab 9 Uhr wieder beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für das Mautharmonisierungsprogramm Umweltschutz und Sicherheit bewerben.

Weitere Informationen zum Sofortprogramm gibt es hier.


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